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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20 (https://dejure.org/2023,13721)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.2023 - 6 A 3129/20 (https://dejure.org/2023,13721)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 6 A 3129/20 (https://dejure.org/2023,13721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    LBG NRW § 109 Abs 2a, LBG NRW § 110 Abs 2 S 1, LVOPol i. d. F. vom 20.3.2018 § 19, LVOPol § 24
    Fortsetzungsfeststellungsklage, Gesetzesvorbehalt, Laufbahnaufstieg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

  • rechtsportal.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (76)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 6 B 480/17

    Durchführung eines computergestützen Testverfahrens im einem Auswahlverfahren für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20
    Der erkennende Senat wies die dagegen gerichtete Beschwerde des beklagten Landes mit Beschluss vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 - zurück mit der Begründung, es fehle jedenfalls an der Offenlegung der schriftlichen Dokumentation gegenüber dem Kläger.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des hiesigen Verfahrens und der weiteren Verfahren 6 B 480/17, 6 B 829/17 und 6 B 1499/17 mit den zugehörigen erstinstanzlichen Verfahren 2 L 1490/17, 2 L 3078/18 und 2 L 4783/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Rspr. zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.2.2023 - 1 W-VR 28.22 -, juris Rn. 33 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 19 und vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, juris Rn. 6.

    So OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, a. a. O. Ls. sowie Rn. 8 und 12; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, ZBR 2018, 276 = juris Rn. 12; abweichend Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, RiA 2018, 224 = juris Rn. 62, wonach zunächst nur das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitzuteilen und dieses erst auf Verlangen auch schriftlich zu begründen ist.

    Dass auch das Ergebnis des Klägers diesen Vorgaben gemäß dokumentiert worden ist, wird dadurch bestätigt, dass das beklagte Land - inzwischen, nämlich im April 2023 - aus den ihm durch die DGP e. V. zur Verfügung gestellten Datensätzen die als falsch bewerteten Lösungen des Klägers mit den Aufgaben, Antwortmöglichkeiten und als richtig eingestuften Lösungen in einer Übersicht hat aufbereiten und vorlegen können, so dass insoweit nunmehr auch eine gerichtliche Überprüfung ermöglicht ist und die im Beschluss vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, a. a. O. Rn. 5 ff. geäußerten Bedenken nicht mehr Platz greifen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20
    Der erkennende Senat wies die dagegen gerichtete Beschwerde des beklagten Landes mit Beschluss vom 3.8.2017 - 6 B 829/17 - zurück mit der Begründung, die Dokumentation der Auswahlerwägungen bezüglich des zweiten Verfahrensabschnitts genüge zwar den Anforderungen.

    Mit Schriftsatz vom 28.11.2022, der am selben Tag bei Gericht eingegangen ist, hat das beklagte Land die Berufung im Wesentlichen wie folgt begründet: Aus dem Beschluss des erkennenden Senats vom 3.8.2017 - 6 B 829/17 - ergebe sich, dass dienstliche Beurteilungen bei der Auswahlentscheidung nicht überwiegend berücksichtigt werden müssten, sondern auch eine unterhälftige Berücksichtigung bzw. eine höhere Berücksichtigung anderer Auswahlinstrumente in Betracht komme.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des hiesigen Verfahrens und der weiteren Verfahren 6 B 480/17, 6 B 829/17 und 6 B 1499/17 mit den zugehörigen erstinstanzlichen Verfahren 2 L 1490/17, 2 L 3078/18 und 2 L 4783/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Beschluss (gleichen Rubrums) vom 3.8.2017 - 6 B 829/17 -, DVBl 2017, 1380 = DÖD 2017, 315 = juris Rn. 23-35, wie folgt ausgeführt:.

    Die Berücksichtigung der dienstlichen Beurteilungen tritt nach der Systematik des Erlasses vom 11.4.2018 neben die sonstigen Auswahlinstrumente mit dem Ziel, dem Leistungsgrundsatz - den mit Beschluss des erkennenden Senats vom 3.8.2017 - 6 B 829/17 - formulierten Anforderungen entsprechend - zur Geltung zu verhelfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20
    Ob neben Art. 33 Abs. 2 GG Art. 12 Abs. 1 GG überhaupt anwendbar ist, ablehnend: Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2017 - 1 A 2394/15 -, a. a. O. Rn. 33 mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes (Rn. 28 ff.); offen lassend: Sächs. OVG, Beschluss vom 9.10.2013 - 2 B 455/13 -, juris Rn. 16, und ggf. eine gesetzliche Grundlage verlangt, bejahend: OVG NRW, Urteil vom 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, DÖD 2012, 228 = juris Rn. 68 sowie Beschlüsse vom 24.10.2016 - 6 B 819/16 -, juris Rn. 13 und vom 16.8.1999 - 6 A 3061/97 -, IÖD 2000, 50 = juris Rn. 40 ff., was zumindest insoweit diskutabel ist, als ein Beamter vor seiner Ernennung eine Entscheidung für eine bestimmte Laufbahn getroffen hat, innerhalb derer er bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis grundsätzlich verbleibt (sog. Laufbahnprinzip), und der Dienstherr zwar grundsätzlich berechtigt, von Verfassungs wegen aber keineswegs verpflichtet ist, dem Beamten Gelegenheit zum Aufstieg in eine andere Laufbahn zu geben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.9.2019 - OVG 4 B 17.18 -, a. a. O. Rn. 21; den "Eingriffscharakter" der Bestimmungen zum prüfungserleichterten Aufstieg offen lassend: BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 C 52.17 -, BVerwGE 164, 99 = juris Rn. 21 (zu § 18 Sächs. LVOPol), kann letztlich dahinstehen.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 -, IÖD 2011, 218 = juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, a. a. O. Rn. 87; Sächs. OVG, Beschluss vom 25.9.2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 15; zur Heranziehung solcher Instrumente nunmehr auch § 2 Sätze 2, 3 LVO NRW.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - a. a. O. Rn. 92 ff. (für das Eignungsfeststellungsverfahren bei Schulleiterstellen); Sächs. OVG, Beschluss vom 25.9.2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.4.2010 - 1 M 74/10 -, juris Rn. 19.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2023 - 6 B 671/23

    Laufbahnaufstieg; Modulare; Qualifizierung; Erledigung

    vgl. zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes: OVG NRW, Urteil vom 22.5.2023 - 6 A 3129/20 -, juris Rn. 39.

    vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen: BVerwG, Urteil vom 26.9.2012 - 2 C 74.10 -, BVerwGE 144, 186 = juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 22.5.2023 - 6 A 3129/20 -, a. a. O. Rn. 40, und vom 14.4.2011 - 6 A 2415/08 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12.9.2019 - OVG 4 B 17.18 -, juris Rn. 14 und vom 4.5.2011 - OVG 4 B 53.09 -, LKV 2012, 38 = juris Rn. 18 f.; a. A. Sächs. OVG, Urteil vom 20.7.2021 - 2 A 41/19 -, juris Rn. 22 ff.

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